Krankenversicherung für Grenzgänger

Informationen zur Krankenversicherung

Seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz am 1. Juni 2002 sind alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger, welche in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen, auch in der Schweiz krankenversicherungspflichtig (Link zum KVG in der Schweiz).

 

Grenzgänger die in Deutschland leben, können in den ersten drei Monaten das Optionsrecht ausüben, das heißt, Sie können sich von der obligatorischen Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, um im Wohnstaat versichert zu bleiben. 

 

Für eine Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz muss der Grenzgänger dafür einen gleichwertigen Versicherungsschutz im Wohnland nachweisen können und zusammen mit dem Gesuch Schriftlich bei der zuständigen Behörde in der Schweiz einreichen.

 

Die Entscheidung, in welchem Land sich der Grenzgänger krankenversichern möchte, ist definitiv und gilt auf Lebenszeit, solange Sie in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit nachgehen.

 

Änderung seit 01.03.2017

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Deutschland, die in der Schweiz nach KVG versichert sind, können bei neuen Familienangehörigen durch Heirat oder Geburt auch später noch ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Das Gesuch muss innerhalb von drei Monaten nach Heirat oder Geburt beantragt werden. Die Befreiung gilt rückwirkend ab diesem Ereignis. Das Bundesamt für Gesundheit informiert, dass Personen, die bereits von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht haben, sich bei neuen Familienangehörigen nicht in der Schweiz nach KVG versichern können. Eine Aufhebung der Befreiung kann nicht mehr beantragt werden.

(Quelle: https://www.kvg.org/de/ueberblick-_content---1--1036.html)

 

In der Schweiz besteht keine gesetzlicher Anspruch auf eine Beteilung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung Ihren persönlichen Krankenversicherungsschutz auf Sie anzupassen:

 

Variante 1: private Krankenversicherung in Deutschland (PKV)

Variante 2: gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (GKV)

Variante 3: gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz (KVG)

Für eine persönliche Kontakt mit einem Partner vor Ort kontaktieren Sie uns gerne .

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